(aus “Das Monster von Frankenstein” Nr. 15, März 1975, Williams-Verlag)
Im hinteren Heftteil enthält dieser Comic den Nachdruck von Don Perlins “Terror In The North!” aus MARVEL TALES Nr. 117 vom August 1953, Atlas Comics.
Die Wildnis Alaskas (sagen wir mal). In der Dorfgemeinschaft hat man Angst vor einem Werwolf. Der Jäger Marsh hält das für Aberglauben und zieht los, weil er nur an echte Wölfe glaubt. Er will das Biest erlegen, doch einsam unterwegs in der Dunkelheit kommen ihm Zweifel.
Der Erzähler dominiert diese fünf Seiten, vor allem die letzte (alle Atlas-Geschichten sind kaum länger als fünf Seiten, das war ihr „Rhythmus“). Und muss viel erklären. Das ist der Nachteil an diesen „Horror-Quickies“. Die Story ist zwar konstruiert, aber geschickt konstruiert.
Der „twist“, die makabre Pointe am Schluss, ist originell: Marsh richtet sich voreilig selbst, weil er GLAUBT, ein Monstrum geworden zu sein. Es gibt bestimmt andere Geschichten, die denselben „Dreh“ benutzen – mir fällt nur grad keine ein!
Daher Kompliment an den Autoren, auch wenn ich zugleich auf einen Handlungsfehler hinweisen darf: Woher bitteschön ist denn Marsh auf Seite 5 gebissen worden? Häh?!
Im Zelt vom Wolf? Der dann aber wieder vors Zelt läuft – und dort darauf wartet, dass sich Marsh erschießt? Mmmmm… sehr unwahrscheinlich, aber anders kann ich’s mir nicht erklären.
Dennoch eine gelungene Werwolf-Mär, die seinerzeit von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPS) beanstandet wurde. Die BPS warf der Geschichte Ermunterung zum Selbstmord vor – mit der irren Begründung, „der gefährdungsgeneigte kindliche Leser liest nicht die Mahnung vor dem Schlussbild“!
Der Verlag konterte, „Horror im Norden!“ habe eine „positive Moral“, denn der Leser erkenne, dass das Fehlverhalten des Wolfsjägers fatale Konsequenzen habe: „Wer sich freiwillig in gefährliche Situationen begibt, gefährdet sich selbst, wenn er sich ausgerechnet in derartigen Situationen alkoholisiert und als Folge davon den Kopf verliert“.
In diesem Fall sogar wortwörtlich, harhar.
Ein juristisches Wahnsinnsgeplänkel hub in den 70er Jahren an um beinahe JEDE Ausgabe dieser Comics. In diesem Fall wurde auf Indizierung des Heftes „wegen Geringfügigkeit abgesehen“. Andere Ausgaben wurden tatsächlich auf den Index gestellt und waren somit VERBOTEN. Zu denen kommen wir noch in den nächsten Tagen…